Beschwerden

1. Was ist eine Beschwerde?

Eine Beschwerde ist die Äußerung einer Unzufriedenheit gegenüber einem Unternehmen, unabhängig davon, an welchen Ansprechpartner oder welchen Dienst sie gerichtet wird.

Eine Beschwerde kann von jeder Person eingereicht werden, auch ohne bestehende vertragliche Beziehung:

  • Kunden (Privatkunden oder Geschäftskunden),
  • ehemalige Kunden,
  • Begünstigte,
  • Personen, die ein Produkt oder eine Dienstleistung angefragt haben oder von einem Unternehmen kontaktiert wurden,
  • einschließlich deren Vertreter oder Rechtsnachfolger.

Eine einfache Anfrage nach Informationen, Dienstleistungen oder Beratung gilt nicht als Beschwerde.

2. Wie können Sie eine Beschwerde einreichen?

Im Falle einer Beschwerde wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei +Simple:
Telefon: +49 (0)6074 696650

Falls Ihr Anliegen nicht sofort vollständig gelöst werden kann, werden Sie gebeten, Ihre Beschwerde schriftlich einzureichen.

Sie können Ihre Beschwerde senden an:
E-Mail: info@carlrieck.de

Vertretung in Deutschland (kein Verantwortlicher):
Carl Rieck GmbH
Ein Unternehmen der +Simple Gruppe
Carl-Zeiss-Straße 10/4
63322 Rödermark – Deutschland

Telefon: +49 (0)6074 69665 0
E-Mail: info@carlrieck.de

3. Fristen zur Bearbeitung einer Beschwerde

Ab dem Datum des Eingangs Ihrer Beschwerde gelten folgende Fristen:

  • 10 Arbeitstage zur Bestätigung des Eingangs,
  • 2 Monate für eine vollständige Antwort.

4. Was können Sie tun, wenn Sie nicht zufrieden sind?

Wenn Sie nach Ablauf von 2 Monaten nach Einreichung Ihrer ersten schriftlichen Beschwerde bei +Simple keine Antwort erhalten haben oder wenn unsere Antwort Sie nicht zufriedenstellt, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann :

Beschwerde- und Schlichtungsstelle
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Wenn Ihre Beschwerde die Qualität oder Verwaltung Ihres Versicherungsvertrags betrifft, können Sie sich außerdem an den für Ihr Versicherungsunternehmen zuständigen Mediator wenden:

Beschwerde- und Schlichtungsstelle
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Hinweis: Es ist nicht möglich, mehrere Mediatoren für denselben Streitfall anzurufen.

5. Rechtsweg

Am Ende eines Mediationsverfahrens bleibt es Ihnen unbenommen, den Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten einzuschlagen, falls keine Einigung erzielt wird.